Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Giulini Sporthorses

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen Giulini Sporthorses, Inhaber: Fabiano Alexandre Meyer-Giulini, ansässig auf Hof Hohe Birken, Ebertsheimer Weg 10, 67311 Tiefenthal / Pfalz (nachfolgend „Giulini Sporthorses") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber").
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Giulini Sporthorses stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Die Leistungen umfassen insbesondere die Ausbildung und den Beritt von Pferden, den Verkauf von Sportpferden sowie die Vermittlung und das Scouting von Pferden für Käufer und Verkäufer.

ABSCHNITT I: Ausbildung, Training und Beritt

§ 2 Leistungsumfang und Durchführung des Beritts

  1. Giulini Sporthorses übernimmt die sportliche Ausbildung, das Training, die Turniervorstellung sowie die Korrektur von Pferden gemäß den im individuellen Berittvertrag vereinbarten Konditionen.
  2. Das Training erfolgt tierschutzgerecht und nach den Grundsätzen der klassischen Reitlehre unter Berücksichtigung des Alters und Ausbildungsstandes des Tieres.
  3. Giulini Sporthorses schuldet die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung (Dienstvertrag), nicht jedoch das Erreichen eines spezifischen sportlichen Erfolges oder einer bestimmten Platzierung.
  4. Ist das Pferd aufgrund von Krankheit, Verletzung oder tierärztlicher Anordnung nicht reitbar, ruht die Pflicht zur reiterlichen Arbeit. Giulini Sporthorses ist berechtigt, stattdessen ein dem Gesundheitszustand angemessenes Alternativprogramm (z. B. Führen, Pflege) durchzuführen. Die vertraglich vereinbarte Stallmiete (Unterbringung) läuft hiervon unberührt in voller Höhe weiter.

§ 3 Turniervorstellung und Transport

  1. Nach vorheriger Absprache stellt Giulini Sporthorses das Pferd auf Turnieren vor. Sämtliche anfallenden Nebenkosten (FN-Nenngebühren, Startgelder, Boxen vor Ort, Tierarztgebühren, Hotelübernachtung) trägt der Auftraggeber.
  2. Übernimmt Giulini Sporthorses den Transport des Pferdes mit eigenen Fahrzeugen/Anhängern, wird eine Kilometerpauschale gemäß Einzelvertrag fällig.
  3. Der Transport erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Giulini Sporthorses haftet für Verletzungen, Schäden oder den Verlust des Tieres während des Verladens oder des Transports nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

ABSCHNITT II: Pferdekauf und Verkauf

§ 4 Verkauf von Pferden (Eigene Pferde)

  1. Handelt es sich beim Kaufobjekt um ein eigenes Pferd von Giulini Sporthorses und ist der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Gütern (als solche gelten bereits gerittene Pferde) ein Jahr ab Übergabe des Pferdes.
  2. Ist der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), wird jegliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) beim Verkauf von Pferden vollständig ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder eine spezifische Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurde.
  3. Der Gefahrenübergang (das Risiko von Verletzungen, Krankheit oder Tod des Pferdes) erfolgt bei einem Verkauf an einen Unternehmer mit der Übergabe des Pferdes am Hof Hohe Birken (Verladebeginn). Bei einem Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr erst mit der physischen Übergabe des Pferdes am Bestimmungsort auf den Käufer über, sofern Giulini Sporthorses den Transport selbst durchführt.

§ 5 Probereiten

  1. Das Probereiten von Verkaufspferden erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kaufinteressenten bzw. Reiters.
  2. Vor dem Probereiten hat der Interessent eine separate Haftungsverzichtserklärung zu unterzeichnen. Das Tragen eines passenden Reithelms nach aktueller Sicherheitsnorm ist während des gesamten Probereitens zwingend vorgeschrieben.

ABSCHNITT III: Pferdescouting und Vermittlung (Maklerrecht)

§ 6 Zustandekommen und Art des Maklervertrages

  1. Ein Vermittlungs- oder Suchauftrag (Scouting) kann als exklusiver Alleinauftrag oder als einfacher Vermittlungsauftrag geschlossen werden.
  2. Beim einfachen Auftrag bleibt der Kunde berechtigt, das Pferd parallel selbst zu verkaufen oder zu suchen. Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald der Kaufvertrag durch den Nachweis oder die Vermittlung von Giulini Sporthorses zustande kommt.
  3. Beim exklusiven Alleinauftrag ist der Privatverkauf oder die Einschaltung Dritter für die Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Basisprovision fällig.

§ 7 Provision, Mehrerlös und Ersparnis-Prämie

  1. Die Basisprovision beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 10 % des tatsächlichen Bruttokaufpreises des Pferdes zzgl. der gesetzlichen MWST.
  2. Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig am Tag des rechtserheblichen Abschlusses des Kaufvertrages über das Pferd.

§ 8 Kundenschutz und Nachwirkungsfrist

  1. Giulini Sporthorses übermittelt gescoutete Pferde (Käuferseite) bzw. Kaufinteressenten (Verkäuferseite) in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp). Damit gilt der Nachweis als erbracht.
  2. Schließt der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Maklervertrages einen Kaufvertrag mit einem von Giulini Sporthorses während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen Partner ab, bleibt der Provisionsanspruch in voller Höhe bestehen.

ABSCHNITT IV: Allgemeine Bestimmungen (Haftung, Datenschutz, Schlussbestimmungen)

§ 9 Haftungsbegrenzung von Giulini Sporthorses

  1. Giulini Sporthorses haftet für Schäden an Personen, Pferden oder Sachwerten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für die Verletzung von Kardinalpflichten (vertragswesentlichen Pflichten).
  2. Für typisches, unvorhersehbares Tierverhalten (z. B. plötzliches Scheuen, Erschrecken, Bocken auf dem Turnier oder im Training) wird jede Haftung ausgeschlossen, sofern Giulini Sporthorses kein Verschulden trifft.
  3. Giulini Sporthorses haftet nicht für die Richtigkeit der gesundheitlichen oder sportlichen Angaben, die ein dritter Verkäufer im Rahmen eines Scouting-Auftrags macht. Die Organisation und Bewertung einer Ankaufsuntersuchung (AKU) obliegt allein dem Käufer.

§ 10 Zahlungsbedingungen und Pfandrecht

  1. Alle Rechnungen von Giulini Sporthorses (Beritt, Pension, Provisionen) sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Befindet sich das Pferd zur Ausbildung oder im Rahmen des Verkaufs in den Stallungen von Giulini Sporthorses (Hof Hohe Birken), steht Giulini Sporthorses wegen aller offenen Forderungen aus den Verträgen ein vertragliches Pfandrecht am Pferd sowie an den eingebrachten Gegenständen (Sattel, Zubehör) des Kunden zu. Die Herausgabe des Pferdes kann bei Zahlungsverzug verweigert werden.

§ 11 Datenschutz

  1. Giulini Sporthorses verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Abwicklung der Aufträge gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
  2. Zur Vermarktung von Pferden ist Giulini Sporthorses berechtigt, Fotos, Videos und anonymisierte Daten des Pferdes auf Online-Plattformen (z. B. ehorses) und Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Giulini Sporthorses (Grünstadt / Pfalz). Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Juli 2026